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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gate Hotel UG (haftungsbeschränkt)

  1. Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftl ich vereinbart wurde.
  1. Vertragsabschluss, Verjährung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
  1. Rücktritt des Hotels
  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. Zimmerbereitstellung, – übergabe und – rückgabe
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet. Sollte im Hotelzimmer geraucht werden, behält sich das Hotel das Recht vor, 100€ Schadensersatz zu berechnen.
  5. Das Tragen von Waffen ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Hausverbot.
  6. Die Buchung und Bereitstellung von Hotelparkplätzen unterliegt der Verfügbarkeit. Die gebuchten Parkplätze stehen am Anreisetag ab 15 Uhr bis zum Abreisetag um 11 Uhr zur Verfügung. Für vorab gebuchte Parkplätze gelten dieselben Stornobedingungen wie für die Zimmer.

 

VIII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn:
    • Es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
    • Es handelt sich um sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
    • Die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels.
  2. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollte es zu Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Hotels kommen, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und mögliche Schäden gering zu halten.
  3. Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, und zwar:
    • Bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, jedoch maximal € 3.500.
    • Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Höchstbetrag von € 800.
  4. Geld und Wertgegenstände können nicht im Hotelsafe aufbewahrt werden. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Hotel anzeigt (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die Einschränkungen gemäß Ziffer 1.
  5. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Hotelgarage (auch gegen Entgelt) bereitgestellt, entsteht dadurch kein Verwahrungsvertrag. Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge oder deren Inhalte, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Regelungen aus Ziffer 1 gelten entsprechend.
  6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Auf Wunsch und gegen Entgelt übernimmt das Hotel die Zustellung, Aufbewahrung oder Nachsendung. Die Regelungen aus Ziffer 1 gelten entsprechend.
  1. Bettensteuer

Das Land Berlin erhebt eine Übernachtungssteuer („City Tax“) auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Die Steuer fällt an, sobald eine Übernachtungsmöglichkeit bereitgestellt wird, unabhängig davon, ob diese tatsächlich genutzt wird. Die Stornierung einer Übernachtung vor deren Inanspruchnahme löst keine Besteuerung aus.

  1. Film- und Fotoaufnahmen

Kommerzielle Foto- und Filmproduktionen oder andere Bild- und Tonaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Hotel erlaubt. Für solche Produktionen können besondere Tagesraten gelten.
Rechtswidrige oder unethische Inhalte, wie pornografische, rechtsextreme, rassistische, diskriminierende, sexistische, gewaltverherrlichende oder anderweitig inakzeptable Inhalte, sind strikt untersagt. Die Räumlichkeiten müssen in dem Zustand hinterlassen werden, in dem sie vorgefunden wurden.

  1. Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibergesellschaft.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder im Ausland ansässig ist.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Berlin, Januar 2025
Gate Hotel UG (haftungsbeschränkt)
Torstraße 201, 10115 Berlin